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Vorsorgevollmacht für den Gesundheitsbereich

Mit einer Vorsorgevollmacht für den Gesundheitsbereich bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, Ihren Willen gegenüber behandelnden Ärzten durchzusetzen. Sobald Sie selbst nicht mehr in der Lage dazu sind, medizinische Entscheidungen zu treffen, ist der von Ihnen Bevollmächtigte befugt, alle wichtigen Fragen im Gesundheitsbereich für Sie zu beantworten. Die Vorsorgevollmacht eignet sich besonders gut als Ergänzung  zu einer Patientenverfügung. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass in medizinischen Notfällen ihrem Willen entsprechend gehandelt wird.


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Vorsorgevollmacht für den Gesundheitsbereich

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrte Frau Heckmann,

eine Patientenverfügung kann jeder selbst ausfüllen und unterschreiben. Diese braucht nicht beglaubigt zu werden. In unserem Formularen und Ratgebern zur Patientenverfügung finden Sie den Hinweis, dass Sie die Details zu den medizinischen Entscheidungen mit Ihrem Arzt besprechen sollten. Der Hausarzt kann dies zusätzlich auf dem Formular bestätigen. Diese Besprechung mit dem Hausarzt ist aber nicht zwingend notwendig. Inwieweit hier Gebühren üblich sind, können wir nicht beantworten. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der Ärztekammer.
Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung erteilen, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Weitere Produktinformationen

Bitte beachten sie, dass die Vorsorgevollmacht in Ihrer Wirksamkeit auf den Bereich der Gesundheit, das heißt insbesondere auf Fragen der medizinischen Versorgung, beschränkt ist. Für den Fall, dass Sie nicht mehr in der Lage sein sollten, Ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln, ist eine Trennung der verschiedenen Vollmachten sinnvoll. Nicht nur gelten für bestimmte Vollmachten eigene Regeln (so ist für Vollmachten für Vermögensangelegenheiten oft ein Notar erforderlich), es ist auch in vielen Fällen sinnvoll, bestimmte Angelegenheiten von Personen erledigen zu lassen, die sich damit auskennen.

 

Wenn Sie einen Bevollmächtigten bestimmen, sollten Sie sich über drei Fragen im Klaren sein:

1. Ist mein Bevollmächtigter in der Lage über diese Fragen zu entscheiden?
2. Kennt er meine Wertevorstellungen und Wünsche?
2. Möchte der Bevollmächtigte diese Aufgabe übernehmen und ist er sich über die Umfang seiner Verantwortung bewusst?

Vergessen Sie nicht, wie groß die Verantwortung für Ihren zukünftigen Betreuer ist. Klären Sie genau die Rechte und Pflichten, die dieses Amt mit sich bringt.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Es ist ratsam beides in Kombination aufzubewahren, damit Ihre medizinische Versorgung optimal gewährleistet ist. Die Patientenverfügung schränkt die Entscheidungsbefungnisse Ihres Bevollmächtigten ein. Er muss sich – ebenso wie Ärzte und Mediziner – an die von Ihnen gemachten Vorgaben halten. Tritt eine Situation ein, die in Ihrer Patientenverfügung nicht beschrieben ist oder sind zwischenzeitlich gravierende medizinischen Änderungen eingetreten, kann der Bevollmächtigte bestimmen. Er ist dabei an Ihre Wertevorstellungen gebunden. Darüber hinaus kann der Bevollmächtigte weitere Entscheidungen treffen, die eine Patientenverfügung nicht abdeckt z.B. die Auswahl eines Pflegeeinrichtung oder eines betreuten Wohnheims. Damit alles rechtswirksam aufgesetzt wird, nutzen Sie unsere Vorlagen.
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