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Archivierung und Registrierung Ihrer Patientenverfügung

- Kooperation mit der Stiftung VorsorgeDatenbank -

Natürlich können Sie Ihre Patientenverfügung auch zuhause in der Schublade aufbewahren. Doch wer garantiert, dass sie im Ernstfall gefunden wird? Oder was ist, wenn der enge Freund, dem Sie das Dokument anvertraut haben, im Notfall nicht erreichbar ist? Gehen Sie sicher, dass man Ihre Patientenverfügung rechtzeitig entdeckt und archivieren Sie das Dokument bei der Stiftung VorsorgeDatenbank. Dort können autorisierte Krankenhäuser und Gerichte den Inhalt Ihrer Patientenverfügung sofort abrufen.


Online Formular - Preis: EUR 24,90

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Patientenverfügung

Treffen Sie mithilfe dieser Vorlage für eine Patientenverfügung Vorsorge für den Fall, dass Sie krankheitsbedingt Ihren Willen nicht mehr selbst zum Ausdruck bringen können – Patientenverfügungen sind bindend und Ärzte verpflichtet, sich an Ihren schriftlich verfassten Willen zu halten. Bestimmen Sie detailliert, was in einem solchen Notfall geschehen soll, und regeln Sie alle Einzelheiten Ihrer medizinischen Versorgung, von den lebenserhaltenden Maßnahmen, über Schmerz- und Symptombehandlung, Organspenden bis hin zur Sterbebegleitung.

Zum online Ausfüllen und Absenden im Web-Browser.

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Archivierung und Registrierung Ihrer Patientenverfügung

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Weitere Produktinformationen

Was ist der Vorteil der Archivierung? Im Notfall ist es für Ihre Ärzte nicht immer leicht an Ihre Patientenverfügung heranzukommen, auch wenn der Aufbewahrungsort bekannt ist. Es können Tage vergehen, bis beispielsweise eine gerichtliche Anordnung zur Öffnung Ihrer Wohnung ergeht. Wenn Sie das Dokument Dritten anvertrauen, sind Sie nicht gegen einen unbeabsichtigten Verlust geschützt. Ist hingegen Ihre Patientenverfügung bei der Stiftung VorsorgeDatenbank archiviert, so ist das Original für berechtigte Krankenhäuser und Gerichte jederzeit verfügbar. Den Archivierungsauftrag für die Stiftung VorsorgeDatenbank können Sie einfach online ausfüllen und dann als PDF ausdrucken.

Sie erhalten:

  • Archivierungsauftrag (PDF)
  • Änderungsauftrag (PDF)
  • Notfallkarte (postalischer Versand nach Eingang Ihres Archivierungsauftrages bei der Stiftung VorsorgeDatenbank)

Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie es von Hand und senden es zusammen mit der ORIGINAL-Patientenverfügung postalisch an:

Stiftung VorsorgeDatenbank

Königsstraße 5a

01097 Dresden

Die Bestätigung der Archivierung erhalten Sie direkt von der Stiftung VorsorgeDatenbank. Dort wird Ihre Patientenverfügung zentral archiviert. Gleichzeitig wird die Archivierung registriert.

 

Achtung: Falls Sie bereits eine Patientenverfügung verfasst haben, können Sie die Archivierung der Patientenverfügung separat veranlassen. Sie haben noch keine Patientenverfügung aufgesetzt? Laden Sie unsere Vorlage für die Patientenverfügung herunter.

HINWEIS: Die Archivierung erfolgt über unseren Kooperationspartner Stiftung VorsorgeDatenbank. Wenn Sie Fragen haben, unsere telefonische Helpline hilft Ihnen weiter: 09001-010114. Spezialisierte Rechtsanwälte beraten Sie bezüglich Ihrer Vorsorgeverfügungen. Die ersten 3 Minuten kostenfrei. Mo - Fr 9 - 12 Uhr. Nachfolgende Minuten werden mit 2,99 Euro Festanschluss berechnet. Handygebühren können abweichen.

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