Vollmachten für Privatpersonen

Mit einer Vollmacht ermächtigt eine Privatperson eine Vertrauensperson zur Vornahme einer Tätigkeit oder Abgabe einer Erklärung. Ein solcher Schritt kann weitreichende Konsequenzen haben. Nutzen Sie daher für sensible Rechtsgeschäfte anwaltsgeprüfte Muster für Vollmachten wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung oder Generalvollmacht.

Fast jeder benötigt als Privatperson einmal eine Vollmacht

Als Vollmachtgeber sollte man sich vor dem Ausstellen einer Vollmacht darüber bewusst sein, dass der Bevollmächtigte unter Umständen weitreichende Entscheidungen treffen kann. Denn die Erklärungen des Bevollmächtigten für Sie als Privatperson müssen Sie sich anrechnen lassen. Ein Dritter kann daher Forderungen gegen Sie stellen, wenn er mit dem Bevollmächtigten ein Geschäft abgeschlossen hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn er in gutem Glauben an das Bestehen der Vollmacht war. Sie haben dann nur noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche gegenüber dem Bevollmächtigten durchzusetzen, wenn dieser Sie willentlich hintergangen hat. Der Nachweis ist leider oft sehr schwierig.

Besondere formelle Vorgaben gelten hauptsächlich für Vollmachten, bei denen es um Grundstücksgeschäfte geht. Dann muss die Vollmacht bei einem Notar erstellt werden. Ansonsten kann der Aussteller die Vollmacht in der Regel einfach schriftlich erteilen. Es reicht, ein Formular auszufüllen und zu unterschreiben. Soll die Vollmacht zeitlich begrenzt werden, ist dies in die Vorlage einzutragen.

Beispiele Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Wer also die Vollmacht von vornherein auf bestimmte Geschäfte oder Verträge begrenzen möchte, sollte dies in der Vollmacht direkt angeben. Ein Dritter kann dann nicht mehr vorgeben, er habe in gutem Glauben gehandelt. Geht es um eine Patientenvollmacht oder Vorsorgevollmacht dann ist eine Begrenzung innerhalb der Vollmacht zwar möglich, aber häufig nicht empfehlenswert. Denn diese spezielle Vollmacht kommt dann zum Einsatz, wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist Entscheidungen zu treffen. Es ist schwer voraussehbar, welche Entscheidungen in einer solchen Situation getroffen werden müssen. Daher sollte der Bevollmächtigte nach außen hin in seinen Rechten möglichst nicht beschränkt werden. Eine Generalvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht sollte daher nur solchen Personen überreicht werden, die das absolute Vertrauen genießen.