Eine Prokura ist nach außen hin eine verbindliche Vollmacht. Der Prokurist schließt im Namen der Firma Rechtsgeschäfte wirksam ab. Im Innenverhältnis können Sie die Vollmacht allerdings beschränken. Nutzen Sie unsere Vorlage für die Erteilung einer Prokura. Besonders praktisch: Die Anmeldung zum Handelsregister finden Sie im Anhang.
Achtung: Die Anmeldung zum Handelsregister muss über einen Notar erfolgen. Der Umfang der Prokura ist im Handelsregister geregelt (§ 49 HGB).
Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.
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Beispiel: Ausfüllfunktion in einer Vorlage (Word)
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