Hauptbild des Produkts: Testament mit Lebensgefährten als Alleinerbe

Testament mit Lebensgefährten als Alleinerbe

Testament für unverheiratete Partner

Jetzt den Lebenspartner als Alleinerben einsetzen!
Alle Formerfordernisse übersichtlich dargestellt. So vermeiden Sie Fehler!
Handschriftlich auch ohne Notar gültig!

Die Gestaltung des letzten Willens bei nichtverheirateten Partnern ist besonders wichtig. Denn nach dem Gesetz erbt ein Lebensgefährte gar nichts. Mit diesem Muster für ein Testament können Sie Ihren Lebenspartner bzw. Ihre Lebenspartnerin zum Alleinerben bestimmen. Die gesetzlichen Erben haben dann nur noch Anspruch auf den Pflichtteil. Die Vorlage bietet Ihnen darüber hinaus die Möglichkeit, einzelne Nachlassgegenstände im Wege eines Vermächtnisses zu verteilen.

Anzahl Seiten: 4 (PDF) / 1 (Word) GTIN: 4255696940895
pdf
7,90 €
PDF als Download bequem am Rechner ausfüllen, speichern und drucken.
4 Seiten , 568 KB
doc
7,90 €
Word-Datei einfach individuell editieren und flexibel einsetzen.
1 Seite , 170 KB
7,90 €
inkl. MwSt.
Gehen Sie auf Nummer sicher und bleiben Sie bei Gesetzesänderungen immer auf dem neuesten Stand.
Sie erhalten bei juristischen Updates automatisch ein an die aktuelle Gesetzeslage angepasstes Dokument per Mail.
5 Jahre Update-Garantie
6,00 €
Mit unserem kostenlosen Kundenkonto können Sie Produkte auf Ihre Merkliste setzen.
Merkzettel
In den Warenkorb
Zahlungsarten

Weitere Informationen zum Testament mit dem Lebensgefährten als Alleinerbe

Das Testament muss vollständig mit der Hand geschrieben und unterschrieben werden. Wahlweise können Sie damit auch zu einem Notar gehen, wodurch jedoch Gebühren fällig werden.

Beachten Sie, dass es sich hier nicht um ein gemeinschaftliches Testament handelt. Für den Fall, dass der Alleinerbe vor Ihnen verstirbt, sollte dieser also eine ähnliche Verfügung aufsetzen. Im Gegensatz zu einem gemeinschaftlichen Testament sind Sie jedoch im Falle des Vorversterbens des Lebenspartners nicht an Ihre Verfügung gebunden. Sie können das Testament widerrufen und ein neues Testament aufsetzen.

Gesetzliche Erbfolge verhindern

Falls man für seinen Tod keine Vorkehrungen trifft, tritt nach dem Tod die gesetzliche Erbfolge ein. Das hat den Nachteil, dass diese nur sehr grobe Regelungen vorsieht. Streit unter den Angehörigen über einzelne Gegenstände des Nachlasses sind also vorprogrammiert. Durch den klar und deutlich geäußerten Willen des Erblassers wird solchen Streitigkeiten der Wind aus den Segeln genommen. Sie können - neben dem Einsatz eines Alleinerben - Gegenstände aus ihrem Besitz ganz bestimmten Menschen vermachen. Andere gesetzliche Erben können Sie auf diesem Wege ausschließen.

Für den Fall, dass der Alleinerbe vor dem Erblasser verstirbt

Auch wenn die Erwartungen beim Abfassen eines Testaments andere waren: Es kann immer passieren, dass der Mensch, den Sie als Alleinerben einsetzten, vor Ihnen stirbt. Damit in diesem Fall nicht die gesetzliche Erbfolge eintritt, gibt es die Möglichkeit, einen Nachfolger des Alleinerben zu bestimmen. Diese Regelung tritt jedoch tatsächlich nur dann in Kraft, wenn der, den Sie als ersten Alleinerben eingesetzt haben, das Erbe nicht antritt. Wollen Sie sicherstellen, dass der Zweiterbe im Falle Ihres Todes nicht ganz leer ausgeht, müssen Sie die entsprechenden Bestimmungen gesondert treffen.

Produktempfehlungen



zum warenkorb hinzufügen
Nein Danke