Ein gemeinschaftliches Testament dient Eheleuten dazu, sich gegenseitig als Alleinerben einzusetzen. Mit der Wiederverheiratungsklausel wird der Fall der Wiederverheiratung des überlebenden Ehegatten geregelt. Das Erbe wird dann auf die Nachkommen des Verstorbenen aufgeteilt. Bedenken Sie, dass für die Wirksamkeit des Testaments ein Notar oder aber dessen handschriftliche Abfassung erforderlich ist.
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