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Abnahmeprotokoll Wohnung

Übergabeprotokoll zur gemeinsamen Abnahme einer Wohnung beim Auszug des Mieters

Besonders empfohlen für Vermieter einer Wohnung
Zur eindeutigen Dokumentation des Zustandes bei Auszug des Mieters
Muster für Abnahmeprotokoll downloaden und beliebig oft verwenden

Bevor Ihr Mieter die Wohnung verlässt, sollten Sie im Rahmen einer gemeinsamen Besichtigung der Räumlichkeiten ein Abnahmeprotokoll anfertigen. Gehen Sie als Vermieter mit dieser Vorlage für ein detailliertes Abnahmeprotokoll auf Nummer sicher und halten Sie den Zustand der Wohnung fest. Lassen Sie sich durch eine Unterschrift etwaige Mängel bei der Wohnungsbegehung bestätigen, um späteren Diskussionen darüber aus dem Weg zu gehen. Idealerweise machen Sie bei diesem Termin Fotos von kritischen Stellen. So haben Sie neben dem Abnahmeprotokoll Bildbeweise und der Mietvertrag endet in Ihrem Interesse, d.h. ohne juristisches Nachspiel mit dem Mieter.

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So sparen sich Vermieter und Mieter Streit über die Kaution

Eine ordentliche Abnahme einer Wohnung ist für Mieter und Vermieter von erheblichem Interesse, da es im Zweifel um die vom Mieter hinterlegte Kaution geht. Das  kann im Falle von Mängeln einbehalten werden, um den Schaden zu begleichen. Mit einem Abnahmeprotokoll stellen beide Parteien den Ist-Zustand der Wohnung beim Auszug des Mieters fest, um nachträgliche Mängelanzeigen auszuschließen.

Wird bei der Wohnungsabnahme ein Schaden nicht protokolliert, so fällt er, bei Vorhandensein eines ordentlichen Protokolls, in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Der Mieter kann gewöhnlich nur für Schäden an der Mietsache belangt werden, die im Protokoll festgehalten sind. Ein Abnahmeprotokoll ist nur dann gültig, wenn Vermieter (oder bevollmächtigte Vertreter) und Mieter unterzeichnet haben. 

Ein Abnahmeprotokoll spart viel Ärger

Ein von beiden Seiten im Anschluß an eine Begehung unterschriebenes Abnahmeprotokoll einer Wohnung schafft Klarheit und verhindert Auseinandersetzungen über Schönheitsfehler nach Übergabe der Mietsache. Vermieter und Mieter sollten mit dem Abnahmeprotokoll durch die Wohnung gehen und alles genauestens prüfen. Gibt es unterschiedliche Ansichten über den Zustand eines Waschbecken, einer Zimmerecke oder einer Türschwelle sollte direkt vor Ort geklärt werden, wer diese Schäden beseitigt. Wichtig ist, sich vor der Abnahme darüber zu informieren, welche Schönheitsreparaturen man als Mieter leisten müsste. Lesen Sie dazu Ihren Mietvertrag durch. Vereinbarte Zeiträume für kosmetische Korrekturen, wie Tapezieren oder Streichen, einfaches Verputzen kleinerer Stellen, Streichen von Heizkörpern, Fenstern und Türen im Innenbereich sind nur dann gültig, wenn sie im Mietvertrag nicht als starre Pflichten beschrieben sind. Der Mieter soll nur Schönheitsreparaturen durchführen oder bezahlen, die der tatsächlichen Abnutzung entsprechen. Ziehen Sie aus bevor eine Frist abgelaufen ist, dann müssen Sie gar nicht renovieren. Tipp: Greifen Sie bei abschließender Begehung der Wohnung auf eine Vorlage zurück, so können Sie den Termin optimal strukturieren.

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