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Abnahmeprotokoll bei der Übergabe einer Wohnung
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Sehr geehrter Herr Braick,
es kommt darauf an, welche Regelungen Ihr Mietvertrag enthält und ob diese überhaupt den gültigen Vorgaben der Rechtssprechung entsprechen. Viele Klauseln zur Vornahme von Schönheitsreparaturen in Mietverträgen sind heute ungültig. Wichtig ist auch, in welchem Zustand Sie die Räume übernommen haben. Darüber hinaus kommt es auf den Zustand der Tapete an. Ohne nähere Angaben und eine Ortsbesichtigung können wir leider keine genauere Einschätzung der Rechtslage geben. Wir raten Ihnen dringend, sich mit einem Rechtsanwalt oder einer Mieterberatung in Verbindung zu setzen, die Ihren Einzelfall berurteilen können.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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