In vielen Zulassungsstellen ist die Erteilung der Einzugsermächtigung bereits Pflicht. Ohne diese kann eine Zulassung in diesen Fällen gar nicht vorgenommen werden. Eine solche Erlaubnis nimmt Ihnen die Verpflichtung ab, einmal im Jahr selbst an die Fälligkeit der Kfz-Steuer zu denken und den entsprechenden Betrag an die Kfz-Zulassungsstelle zu überweisen.Drucken Sie die Ermächtigung einfach aus und nehmen Sie das Dokument mit zur Zulassungsstelle.
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