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Einzelverbindungsnachweis (Telefon- und Internetkosten)

Berufliche Nutzung von Telefon und Internet kann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Um die Höhe der beruflich genutzten Telefon- und Internetkosten nachzuweisen, können Sie die Gesprächspartner und die Verbindungszeit in einem Einzelverbindungsnachweis notieren und dann die Gesammtsumme ermitteln. Damit das Finanzamt Ihre Kosten anerkennt, muss diese Excel- Tabelle mindestens 3 Monate geführt werden.


MS Excel - Preis: EUR 2,90

Zum Bearbeiten, Speichern und Drucken mit Microsoft Excel. Frei editierbar.

MS Excel, 12 Seiten, 233 KB


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Einzelverbindungsnachweis (Telefon- und Internetkosten)

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Berufliche und private Telefonkosten können mit dem Einzelverbindungsnachweis problemlos ermittelt werden. 

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