Berufliche Nutzung von Telefon und Internet kann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Um die Höhe der beruflich genutzten Telefon- und Internetkosten nachzuweisen, können Sie die Gesprächspartner und die Verbindungszeit in einem Einzelverbindungsnachweis notieren und dann die Gesammtsumme ermitteln. Damit das Finanzamt Ihre Kosten anerkennt, muss diese Excel- Tabelle mindestens 3 Monate geführt werden.
Berufliche und private Telefonkosten können mit dem Einzelverbindungsnachweis problemlos ermittelt werden.
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Beispiel: Hilfefunktion in einer Vorlage (Excel)
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