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Zwischenzeugnis-Paket

4 Zwischenzeugnisse, Checkliste und Kurzratgeber

Wenn Sie in einem größeren Unternehmen mit verschiedenartigen Tätigkeiten Zwischenzeugnisse zu formulieren haben, dann erleichtern Sie sich das Leben und nutzen Sie unser attraktives und umfangreiches Muster-Paket. Dieses enthält neutral formulierte, auf jede Stelle und Position anwendbare Mustertexte, mit den Noten "sehr gut", "gut", "befriedigend" und "ausreichend". Zudem steht Ihnen eine Checkliste zur Verfügung, mit der Sie das ausgestellte Zeugnis auf Vollständigkeit überprüfen können.


ZIP Archiv - Preis: EUR 7,90

Dokumenten-Paket, komprimiert im ZIP-Format.

ZIP Archiv, 15 Seiten, 572 KB


Nachgefragt!

Zwischenzeugnis-Paket

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Sehr geehrter Herr Bendzko,

laut § 16 Berufsbildungsgesetz haben Auszubildende einen Anspruch auf ein Abschlusszeugnis erst nach Beendigung der Ausbildung. Einen gesetzlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es nicht. Der Arbeitgeber soll im Prinzip dagegen geschützt werden, dass er alle paar Wochen ein Zeugnis schreiben muss.

Aus der Rechtsprechung ergibt sich jedoch, dass der Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis jederzeit verlangen kann, wenn er einen besonderen, nachvollziehbaren Grund vorweisen kann. Ein solcher Grund wäre in jedem Fall die Bewerbung bei anderen Betrieben, weil die Ausbildungszeit abläuft.

In solchen Fällen darf der Arbeitgeber das Zeugnis nicht verweigern, weil dies gegen seine Fürsorgepflicht verstoßen würde. Es gibt also zwar keinen gesetzlichen Anspruch, der Anspruch ergibt sich aber aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Weitere Informationen zum Zwischenzeugnis

Mit einem Zwischenzeugnis wollen sich Angestellte in der Regel aus einem laufenden Job heraus bewerben. Daher sorgt der Wunsch nach einer solchen vorläufigen Bestätigung bei einigen Vorgesetzten für Misstrauen. Wenn jedoch die berühmten „zwingenden Gründe“, die dagegen sprechen, nicht vorliegen, muss der Chef oder Personalverantwortliche das Dokument ausstellen. Einige Arbeitgeber stellen jedoch auch Zwischenzeugnisse aus, um ihre Mitarbeiter mit einem positiven Bescheid noch weiter zu motivieren.

Anrecht auf ein Zwischenzeugnis hat jeder Angestellte, der eine bestimmte Zeit für einen Arbeitgeber tätig war. Es ist eine Form des Arbeitszeugnisses, es soll Auskunft über die Qualitäten eines Arbeitnehmers geben. Analog zu einem Arbeitszeugnis nach Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses macht es Angaben zu fachlichen und sozialen Kompetenzen eines Angestellten. Welchen Tätigkeiten geht der Angestellte in der Firma oder Institution nach? Hat er die ihm übertragenen Aufgaben stets pünktlich und vollständig erfüllt? Wie verhält er sich gegenüber Mitarbeitern und Vorgesetzten? Wie hat sich der Angestellte gegenüber Kunden bzw. Kooperationspartner seines Arbeitgebers verhalten? 

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