Ein Zwischenzeugnis wird ausgestellt, wenn ein Mitarbeiter sich in einer ungekündigten Stellung befindet und nach einem Zwischenzeugnis verlangt oder die Umstände das Ausstellen sinnvoll bzw. erforderlich machen. Dieses Zeugnis bescheinigt dem Angestellten in allen fraglichen Bereichen (Arbeitsbereitschaft, Fähigkeiten, Arbeitsweise) die Note "Zwei". Achtung: Weil in dem Zeugnis keine Bewertung der etwaigen Führungskompetenzen gemacht werden, müssen für leitende Angestellte noch individuelle Ergänzungen vorgenommen werden. Ansonsten kann das Zwischenzeugnis für verschiedenste Berufsgruppen verwendet werden.
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Beispiel: Ausfüllfunktion im Arbeitszeugnis (Word)
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