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Arbeitszeugnis Note Eins bzw. "Sehr gut"
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Sehr geehrter Frau Bengescu,
die Formulierungen die Sie hier aufgezählt haben entsprechen einem sehr guten Zeugnis nicht. So fehlen beispielsweise Angaben über selbstständiges Arbeiten und Engagement. Es wird betont, dass die Aufgaben ausgeführt wurden. Das ist aber das mindeste, was ein Arbeitgeber von seinem Mitarbeiter erwartet. Für ein gutes bis sehr gutes Zeugnis müsste der Arbeitnehmer zeigen, dass er motiviert ist und aktiv mitdenkt – nicht nur auf Anweisungen reagiert.
Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten wird ganz weggelassen, was negativ zu bewerten ist. Es wird nur das Engagement gegenüber den Patienten hervorgehoben und das Verhalten gegenüber den Kollegen und Mitarbeitern.
Es wird die Fortbildungsmotivation überbetont, was so klingt, als habe der Arbeitnehmer jede Gelegenheit genutzt, der Arbeit fernzubleiben. Beim Hinweis auf Fortbildungen sollte immer entweder hinzugefügt werden, dass die Kurse vom Arbeitgeber angeboten wurden oder dass die Kurse in der Freizeit bzw. teilweise in der Freizeit besucht wurden.
Insgesamt entsprechen diese Formulierungen eher einer schlechten "zwei" oder einer "drei". Abschließend kann man das nur beurteilen, wen der ganze Text vorliegt.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung erteilen, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Näheres zum Arbeitszeugnis mit der Note "sehr gut"
Die Mustervorlage lässt sich grundsätzlich für eine Vielzahl von Berufen verwenden. Die besondere Gefahr bei der Formulierung eines "sehr guten" Zeugnisses besteht nämlich darin, dass der Aussteller aus Unwissenheit zweideutige Formulierungen verwendet. Auch übertriebenes Lob wird von erfahrenen Personalern negativ gewertet. Es kann der Eindruck eintstehen, der Arbeitnehmer sei weggelobt worden.
Arbeitszeugnisse für Führungskräfte unterliegen besonderen Gesetzen. Hier müssen auch Punkte wie Mitarbeiterführung beachtet werden.
Warum ist das Zeugnisschreiben so schwierig?
Beim Verfassen eines Zeugnisses müssen folgende Punkte bewertet werden: die Arbeitsleistung, die Arbeitsweise und der Arbeitserfolg, das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Mitarbeitern und ggf. die Führungsqualitäten. Wichtig sind auch die Formulierungen in der Danksagung und die Trennungsformeln. In allen diesen Punkten steckt geschickte Formulierungsarbeit und kann mehr gesagt werden, als man auf den ersten Blick sieht. Auf Grund der Vorgabe immer wohlwollend zu formulieren, haben sich einige Geheimcodes entwickelt, die Kritik auf versteckte Weise äußern. Schließlich möchten Sie ja ehrlich und guten Gewissens die Arbeit Ihres Angestellten bewerten.
Das Gebot der wohlwollenden Formulierung im Arbeitszeugnis
Wohlwollendes Formulieren bedeutet, dass Sie dem Arbeitnehmer keine negativen Bewertungen ins Zeugnis schreiben dürfen. Nur wie äußert man dann Lob und Kritik? Lob wird im Arbeitszeugnis gewöhnlich dadurch um Ausdruck gebracht, dass man positive Eigenschaften besonders hervorhebt und näher ausführt. Bei der Abschiedsformel sollte im Falle eines positiven Arbeitszeugnisses darauf geachtet werden, dass Bedauern über den Weggang des Arbeitnehmers geäußert wird. Erwähnt man hingegen nur das schlichte "Ausscheiden" kann das als negatives Zeichen gedeutet werden. Kritik äußern Sie am besten durch das Weglassen oder das Reduzieren von Lob. Anderseits gilt das Erwähnen von Selbstverständlichkeiten als Kritik. So ist etwa ein "stets pünktlich" im Arbeitszeugnis eher ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer es mit der Pünktlichkeit nicht so genau genommen hat. Wenn jemandem Geselligkeit in einem Berufsfeld bescheinigt wird, in dem es nicht primär auf soziale Kompetenzen ankommt, kann das als ein Hinweis auf private Probleme, häufig in Zusammenhang mit Alkohol, gedeutet werden.
Rechtliche Grundlagen
Jeder Arbeitnehmer und Auszubildende hat Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Der Arbeitnehmer kann bis zu 3 Jahre nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ein Zeugnis anfordern, es sei denn, es ist im Tarifvertrag anders geregelt. Sollte es gravierende Veränderungen innerhalb des Unternehmens geben (Umstrukturierungen oder Wechsel des Vorgesetzten) oder stehen berufliche Veränderungen (Weiterbildung /Wechsel der Abteilung) an, die aber nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhalten kann ein Arbeitnehmer auch ein Zwischenzeugnis beantragen. Achtung: Ein Zwischenzeugnis ist immer die Grundlage für ein Endzeugnis. Hat der Arbeitnehmer die Formulierungen des Zwischenzeugnisses akzeptiert, so sind diese die verbindlichen Grundlagen für das Endzeugnis. Selbstverständlich kann eine Verbesserung und Weiterentwicklung dokumentiert werden.
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