Wer eine Internet-Shop betreibt sollte sicher stellen, dass sich auf der Website eine aktuelle Datenschutzerklärung befindet. Diese muss vor dem Kaufabschluss für die Kunden einsehbar sein und darf nicht in den AGB versteckt werden. Gestalten Sie Ihren Verkaufsprozess entsprechend, machen Sie die Nutzer auf AGB und Datenschutzerklärung aufmerksam und holen Sie deren Zustimmung ein. Unser Muster können Sie einfach an die Datenerhebung in Ihrem Shop anpassen und online verwenden.
Mit einer Datenschutzerklärung ist es häufig nicht getan, wenn Sie die vielen Verbraucherschutzvorschriften im Internet beachten wollen. So gibt beispielsweise auch die fehlerhafte Gestaltung eines Impressums immer wieder Anlass zu Abmahnungen. Brisant ist auch die Frage der Newsletterversendung oder der Einbindung von so genannte "Like-Buttons" sozialer Netzwerke. Hier tappen unwissende Shop-Betreiber immer wieder in Abmahnfallen.
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