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Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB)
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Sehr geehrter Herr Knipper,
die AGB müssen immer individuell an die Geschäftsabläufe angepasst werden, können also nicht eins zu eins übernommen werden. Die Klauseln für sich genommen entsprechen jedoch der aktuellen BGH-Rechtsprechung. Anzumerken ist, dass es im Bürgelichesn Gesetzbuch (§§305 ff. BGB) nur eine überschlägige Aufzählung der Vorgaben für AGB gibt. Bezüglich der Zulässigkeit einzelner Formulierungen muss man sich nach der Rechtsprechung der der Gerichte richten. Nur die Urteile des Bundesgerichtshof sind dabei verbindlich. Amts- und Landgerichte urteilen regional ganz unterschiedlich. Eine rechtliche Überprüfung ist also zu empfehlen, wenn Sie unsicher sind, ob die Bestimmungen auf Ihren Geschäftsablauf zutreffen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Denken Sie daran: Die Muster-AGB müssen noch individuell an Ihr Geschäft angepasst werden. Bitte beachten Sie dazu die Hinweise im Formular.
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