Als Auszubildender sind Sie durch das Arbeitsrecht noch intensiver geschützt als ein normaler Arbeitnehmer. Bei jeder personellen Maßnahme muss Ihr Ausbilder bedenken, dass Sie noch "in der Lehre" sind. Dazu gehört, dass Sie eben auch mal mal Fehler machen dürfen. Eine Abmahnung sollten Sie daher niemals auf sich beruhen lassen. Stellen Sie schriftlich dar, wie Ihre Sicht des Sachverhaltes ist. Damit haben Sie im Wiederholungs- oder sogar Kündigungsfall die besten Chancen vor dem Arbeitsgericht. Unser Musterbrief zeigt Ihnen, wie eine Gegendarstellung aussehen muss.
Achtung: Die Abmahnung eines minderjährigen Auszubildenden muss auch den Eltern bzw. einer sorgeberechtigten Person des Azubis zugestellt werden. Ist dies vom Arbeitgeber nicht beachtet worden, so war Ihre Abmahnung schon aus formellen Gründen ungültig.
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