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Abmahnung wegen ungehörigen Benehmens

Ihre Kollegen beschweren sich bei Ihnen über einen Mitkollegen? Oder schlimmer noch, Ihre Kunden beschweren sich darüber, dass Ihr Mitarbeiter sich nicht erwartungsgemäß verhalten hat? Gehen Sie der Sache unbedingt nach, zögern Sie nicht, sollte sich der Verdacht bestätigen, eine Abmahnung auszusprechen. Unangemessenes Verhalten muss nicht geduldet werden! Sie sollten allerdings auf Ihre Formulierungen achten, denn sonst können arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen. Mit dieser vorformulierten Abmahnung gehen Sie in jeden Fall auf Nummer sicher.


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Abmahnung wegen ungehörigen Benehmens

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Weitere Hinweise zur Formulierung einer Abmahnung

Pauschalisierungen sind nicht ratsam, denn die Abmahnung muss individuell auf den jeweiligen Mitarbeiter und das Fehlverhalten abgestimmt sein. Die Gefahr einer ungenauen oder pauschalen Formulierung liegt darin, dass diese den rechtlichen Ansprüchen oder sogar den gerichtlichen Ansprüchen nicht standthält. Sorgen Sie unbedingt dafür, dass das Fehlverhalten genaustens dokumentiert wird, denn Sie tragen im Zweifelsfall die Beweislast.

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