Mit diesem Vertrag werden dem Mieter Rechte zur Untervermietung der Wohnung oder eines Zimmers eingeräumt. Wichtig zu beachten ist, dass der Untervermieter die Risiken und Kosten im Schadensfall gegenüber dem Hauptvermieter zu tragen hat, es sei denn es ist existiert eine spezielle Regelung im Untermietvertrag geregelt. Gegenüber dem Vermieter haftet Hauptmieter in der Regel auch bei genehmigter Untervermietung. Lassen Sie als Vermieter sich dies noch einmal mithilfe unseres Formulars schriftlich bestätigen.
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