Wenn zwei Mietparteien ihre Wohnung tauschen möchten, sollten sie dies mit einem Wohnungstauschvertrag besiegeln. Dabei werden alle Rechte und Pflichten des jeweils anderen Mietvertrages übernommen. Für unterschiedlich hohe Kautionen kann eine Ausgleichszahlung vereinbart werden. Selbstverständlich müssen beide Vermieter dem Tausch zugestimmt haben.
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