Wenn der Mieter nach Absprache mit dem Vermieter Um- oder Einbauten in der Wohnung vornimmt, so können die Kosten dafür auf verschiedene Weise mit der Miete verrechnet werden. In diesem Vertrag werden für den Ausgleich u.a. folgende Möglichkeiten vorgeschlagen: Ermäßigung der Kaltmiete, temporärer Verzicht auf Mieterhöhung, einmaliger Zuschuss zu den Kosten oder Beteiligung an den Materialkosten. Der Mieter verzichtet dafür auf den Ausbau beim Auszug aus der Wohnung.
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