Als Vermieter und Hausverwalter sind Sie auf rechtssichere und aktuelle Verträge und Dokumente angewiesen. Unser großes Vermieter-Paket enthält alle wichtigen Verträge, Vorlagen und Arbeitshilfen, um Ihren Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten: Von der Mieterselbstauskunft über Abnahmeprotokolle bis hin zu Mahnungen. Damit haben Sie alle gängigen Schriftstücke bei Bedarf sofort zur Hand. Die enthaltenen Mustervorlagen werden von Experten für Mietrecht verfasst und sind stets auf dem aktuellen Stand.
Mietverträge:
Vorlagen und Protokolle:
Abrechnungshilfen:
Ausgestaltung eines Mietverhältnisses
Wer als Vermieter oder Hausverwalter tätig ist, wird bemerkt haben, dass die Vorgaben der Rechtssprechung und des Gesetzgebers gerade für die Vermietung von Wohnraum immer umfangreicher werden. Zwar dürfen Sie sich noch immer Ihre Mieter aussuchen, haben Sie jedoch einmal einen Mietvertrag abgeschlossen, sind Sie als Vermieter schnell in der Pflicht. Das Risiko des Zahlungsausfalls nimmt Ihnen der Staat dagegen leider nicht ab. War es beispielsweise früher noch möglich wenigstens die Schönheitsreparaturen auf den Mieter abzuwälzen und dafür zu sorgen, dass die Wohnung bei Auszug in einem vermietbaren Zustand hinterlassen wird, sind solche pauschalen Vereinbarungen heute praktisch nicht mehr möglich. Zwar kann grundsätzlich noch immer die Vornahme von Schönheitsreparaturen an den Mieter abgegeben werden, allerdings nur sehr eingeschränkt. Die bis vor wenigen Jahren noch übliche Fristenregelung wurde vom Bundesgerichtshof nun gekippt. Dies hat zur Folge, dass viele alte Klauseln nun ganz ungültig sind und Altmieter damit klar im Vorteil. Als Vermieter sollten Sie wissen, dass Sie ggf. Anspruch auf Erhöhung der Miete haben, wenn der Mieter nun seiner Pflicht nicht mehr nachkommen muss.
Vor Abschluss eines Mietvertrages Einkünfte über den Mieter einholen
Das Thema Mietnomaden wird derzeit in den Medien heiß diskutiert. Egal, wo die Ursachen für dieses Phänomen liegen, als Vermieter sollte Sie vorbeugen. Bei der Auswahl Ihres Mieters lässt Ihnen der Gesetzgeber (noch) Freiheit. Nutzen Sie die Zeit vor Vertragsabschluss, um vom Mieter wichtige Unterlagen, wie Einkommensnachweis, Schufa-Auskunft oder Mietfreiheitsbescheinigung beibringen zu lassen. Auch sollten Sie sich gegen einen Mietausfall mit einer Kaution oder einer Mietbürgschaft absichern. Achtung: Die Kaution darf höchstens drei Kaltmieten betragen und darf vom Mieter laut Gesetz in drei Raten gezahlt werden. Als Vermieter sind Sie auch verpflichtet den Betrag auf ein separiertes Konto anzulegen oder ein verpfändetes Sparbuch entgegenzunehmen. Das bedeutet natürlich, dass Sie im Streitfall erstmal nicht an Ihr Geld heran kommen.
Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Vertrag (PDF)
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