Gemeinschaftspraxen haben für Ärzte zahlreiche wirtschaftliche und organisatorische Vorteile. Allerdings sollten gemeinsame Rechte und gegenseitige Pflichten in einem rechtssicheren Vertrag möglichst detailliert festgestellt werden, damit es später nicht zum Streit über einzelne Punkte kommt. Grundlage des Gemeinschaftspraxisvertrags ist die Gesellschaftsform: "Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)", allerdings um die spezifischen Fragen und Regelungspunkte einer Praxisvereinigung erweitert.
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Die Pdf-Version des Vertrags ist ausgelegt auf einen Zusammenschluss von bis zu drei Parteien. Sollten Sie eine Praxisgemeinschaft mit mehr Parteien regeln wollen, sollten Sie sich für die editierbare Word-Version entscheiden und dort die entsprechenden Anpassungen vornehmen. Im Vertrag werden insbesondere zu folgenden Punkten Vereinbarungen getroffen: Umgang mit Patientendaten, Personalmanagement, Kauf und Einbringung medizinischer Geräte, Beschlüsse und Versammlungen und die Kündigung des Vertrags bzw. Vertragsstrafen.
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