Des Deutschen liebstes Kind - das Auto. Wer eine Garage vermietet, benötigt einen detaillierten Mietvertrag, in dem geregelt wird, wer im Ernstfall beispielsweise für Schäden einzutreten hat. Halten Sie schriftlich fest, dass in der Garage nur Fahrzeuge abzustellen sind, um zu vermeiden, dass Ihr Mieter daraus ein Schrottlager macht. Die üblichen Inhalte wie Mietdauer, Mietzins, Nutzungsbedingungen finden neben Hinweisen zur Sicherheit und der Verkehrsordnung ebenfalls einen Platz.
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