Nicht immer müssen mietvertragliche Geschäftsbeziehungen mit einer Kündigung beendet werden. Auch ein Aufhebungsvertrag kann dazuführen, dass einvernehmlich über die Beendigung des Mietverhältnisses entschieden wird. Meist ist dies der Fall, wenn der Mieter frühzeitig ausziehen will oder der Vermieter kein Kündigungsrecht hat. Mieter und Vermieter schließen hierzu einen Vertrag, im Rahmen dessen der Mieter ausdrücklich auf die Geltendmachung der Räumungsfrist verzichtet. Meist werden individuelle Bestandteile wie beispielweise Einmalzahlung oder der Verzicht auf Renovierungsmaßnahmen vereinbart. Anders als bei der Kündigung bedarf dieser Vertrag nicht der Schriftform, dies ist aber aus Beweissicherungsründen ratsam!
* Mietgegenstand und Vertragsende
* Räumungsfrist
* Übergabe der Mietsache
* Vorzeitiges Vertragsende
* Fortsetzung des Mietverhältnisses
* Leistungen des Vermieters
* Rückzahlung der Kaution
* Schriftform
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Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Vertrag (PDF)
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Vertrag (Word)
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