Sie möchten geschäftlich das Wort- bzw. Bildzeichen oder das Logo eines anderen Unternehmers verwenden oder Dritten die Nutzung einräumen? Dann schließen Sie hierüber einen Vertrag ab, der unter anderm auch die Vergütung und den Nutzungsumfang regelt. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie verfügungsberechtigt sind.
![]()