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Künstlervertrag

zwischen Künstler und Veranstalter (B2B)

Künstler sind Freigeister. Sollten aber ebenfalls vertraglich gebunden werden, wenn beispielsweise ein Musikevent oder ein Konzert gegeben und vermarktet werden soll. Ein Vertrag ist notwendig, da beide Seiten finanzielle Vor- oder Nachteile aus dem Geschäfstverhältnis ziehen können. Ebenfalls ist für den Künstler wichtig, dass der Veranstalter angemessene Rahmenbedingungen schafft, damit der Künstler sein Publikum begeistern kann. Mit diesem vorformulierten Vertragswerk sind beide Seiten, Veranstalter sowie Künstler abgesichert und einer gelungenen Veranstaltung steht nichts im Wege.


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Künstlervertrag

Hier können Sie Fragen an unser Redaktionsteam stellen oder anderen Nutzern antworten.

Sehr geehrter Herr Koch,

wir bieten den "Agenturvertrag für Nutzungsrechte (Bild/Foto) im Internet" an. Hier geht es allerdings um die Verbreitung der Werke über das Internet (per Download oder auch per Druck auf ein T-Shirt etc.). Insofern könnte dieser erst nach Bearbeitung verwendet werden. Diesen finden Sie in unserem Suchergebnis bei Eingabe "Bildautorenvertrag". Weitere Künstlerverträge bieten wir übrigens in der Unterkategorie "Künstlerverträge" in der Kategorie "Verträge".

Des Weiteren bieten wir den allgemeinen Agenturvertrag an, in dem Sie mit dem Künstler allgemeine Vereinbarungen zur Provision treffen können.

Für das Rahmen der Bilder benötigen Sie lediglich einen einfachen Werkvertrag nach BGB, in dem der Umfang der Leistung individuell eingetragen werden kann. Einfach "Werkvertrag" ins Suchfeld eingeben. Wenn Sie die Bilder an einen Dienstleistenden weitergeben, sollte auf jeden Fall geklärt werden, inwieweit die Bilder versichert sind. Der Wert der Kunstwerke muss für den Dienstleister ersichtlich sein, für den Fall einer Beschädigung.

Hier sollten Sie sich bei einer Versicherung erkundigen.
HINWEIS: Wir erteilen im Einzelfall keine Rechtsberatung, sondern geben lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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Nähere Angaben zum Künstlervertrag

Folgende Inhalte werden im Vertrag behandelt:

§1 Auftritt

§2 Gage, Vergütung

§3 Weitere Leistungen des Künstlers

§4 Leistungen des Veranstalters

§5 Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Veranstalter

§6 Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Künstler

§7 Höhere Gewalt

§8 Ersatz von Aufwendungen

§9 Zufahrtswege

§10 Besondere Vereinbarungen

§11 Inkrafttreten des Vertrages

§12 Schlussbestimmungen

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