Künstler sind Freigeister. Sollten aber ebenfalls vertraglich gebunden werden, wenn beispielsweise ein Musikevent oder ein Konzert gegeben und vermarktet werden soll. Ein Vertrag ist notwendig, da beide Seiten finanzielle Vor- oder Nachteile aus dem Geschäfstverhältnis ziehen können. Ebenfalls ist für den Künstler wichtig, dass der Veranstalter angemessene Rahmenbedingungen schafft, damit der Künstler sein Publikum begeistern kann. Mit diesem vorformulierten Vertragswerk sind beide Seiten, Veranstalter sowie Künstler abgesichert und einer gelungenen Veranstaltung steht nichts im Wege.
Folgende Inhalte werden im Vertrag behandelt:
§1 Auftritt
§2 Gage, Vergütung
§3 Weitere Leistungen des Künstlers
§4 Leistungen des Veranstalters
§5 Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Veranstalter
§6 Nichterfüllung der vertraglichen Pflichten durch den Künstler
§7 Höhere Gewalt
§8 Ersatz von Aufwendungen
§9 Zufahrtswege
§10 Besondere Vereinbarungen
§11 Inkrafttreten des Vertrages
§12 Schlussbestimmungen
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