Bei der Geschäftraummiete oder der Gaststättenpacht ist die Übernahme der Einrichtungen und Inventars, das sich noch in den Räumen befindet, häufig gewünscht. Egal, ob an den Vermieter oder den Nachmieter verkauft werden soll – auf einen schriftlichen Kaufvertrag dürfen Sie nicht verzichteten. Das gilt insbesondere dann, wenn der Kaufpreis nicht sofort bezahlt wird. Aber auch bei sofortiger Abwicklung des Geschäfts können im Nachhinein noch Streitigkeiten entstehen, beispielsweise über den Zustand der Möblierung oder den Umfang des Bestandes. Ergänzen Sie den Kaufvertrag daher durch ein Übergabeprotokoll, in dem alle Inventargegenstände aufgelistet und beschrieben werden.
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Achtung: Einbauten, die nicht mehr ohne Weiteres entfernt werden können, sind eventuell in das Eigentum des Vermieters übergegangen. Dies sollten Sie in jedem Fall vor Abschluss des Vertrages mit dem Vermieter klären.
Unsere Vorlage behandelt den Verkauf zwischen Mieter/Pächter und Vormieter/Vorpächter. Für den Kauf vom Vermieter kann der Vertrag aber schnell und einfach angepasst werden. Einfach den Schreibschutz im Word aufheben und die Vertragsparteien austauschen. Beachten Sie, dass eingebaute Gegenstände ggf. bereits in das Eigentum des Vermieters übergegangen sind. Daher gilt: Auch wenn Sie vom Vormieter kaufen, sollte dies nicht ohne Absprache mit dem Vermieter erfolgen.
Ein besonderer Fall ist der Kauf eines gesamten Gewerbebetriebes. Hier werden nicht nur Inventarteile und Gegenstände übernommen, sondern der gesamte Betrieb mit Kundenstamm und Lieferantenverträgen etc. Im Fall der Übernahme eines Gewerbebetriebes müssen auch die Arbeitsverträge der Mitarbeiter übernommen werden. Halten Sie also vertraglich fest, was gewünscht ist.
Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Kaufvertrag (PDF)
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Kaufvertrag (Word)
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