Grundstücke können laut §8 des Wohnungseigentumsgesetzes unter bestimmten Bedingungen in Miteigentumsteile aufgeteilt werden. Mit dieser Teilungserklärung werden die dazu erforderlichen Regelungen getroffen. Die einzelnen Rechtsverhältnisse unter den Wohnungseigentümern werden verbindlich geregelt und die Aufgaben des Verwalters werden beschrieben und festgelegt. Die Änderungen des WEG aus dem Jahre 2007 sind in der Erklärung berücksichtigt worden.
Achtung: Zur Abwicklung einer Grundstücksteilung benötigen Sie einen Notar.
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