Mit einer Rangrücktrittsvereinbarung werden Vorkehrungen für den Fall getroffen, dass einer Gesellschaft die Überschuldung droht. Das gelingt dadurch, dass die Gesellschafter erklären, so lange auf die Befriedung ihrer Forderungen gegenüber dem Gesellschaftskapital zu verzichten, wie durch die Rückzahlung eine Überschuldung droht. Somit wird verhindert, dass eine Gesellschaft durch die Forderungen eines Gesellschafters in die Insolvenz getrieben wird.
Folgende Punkte sind Bestandteil der Rangrücktrittsvereinbarung:
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