Wenn Sie sich mit anderen zusammenschließen, um sich an der beruflichen Selbstständigkeit zu versuchen, bietet sich die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechtes (GbR) an. Die genaue Festlegung der Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander ist dabei unerlässlich, um Streit zu vermeiden und das Ziel festzusetzen. Vertretung, Geschäftsführung und Einlagen – mit dem GbR-Vertrag regeln Sie alle wesentlichen Fragen einfach und rechtssicher.
Bestandteil dieses GbR-Vertrags sind folgende Paragraphen:
| - | Bezeichnung und Sitz der Gesellschaft | ||
| - | Gesellschaftszweck | ||
| - | Dauer der Gesellschaft | ||
| - | Geschäftsjahr | ||
| - | Einlagen der Gesellschafter | ||
| - | Geschäftsführung und Vertretung | ||
| - | Gesellschafterbeschlüsse | ||
| - | Gesellschafterversammlung | ||
| - | Jahresabschluss | ||
| - | Gewinn- und Verlustverteilung | ||
| - | Kündigung und Ausschluss von Gesellschaftern | ||
| - | Tod eines Gesellschafters | ||
| - | Abfindung | ||
| - | Kündigung und Liquidation der Gesellschaft | ||
| - | Schlussbestimmungen | ||
| - | Salvatorische Klausel |
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