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Erbauseinandersetzungsvertrag

Immobilien, Schmuck oder Sparbücher - ein Erbe kann beträchtliche Werte enthalten. Je höher der Wert des Nachlasses, desto höher ist auch die Gefahr, dass die Erben in Bezug auf die Aufteilung aneinandergeraten. Zur Vermeidung von Querelen empfiehlt sich den Hinterbliebenen die Erstellung eines Erbauseinandersetzungsvertrages. Dieser Muster-Vertrag bietet im ersten Abschnitt die Möglichkeit, die Hinterlassenschaft aufzulisten. Die jeweiligen Anteile der Erben können präzise bestimmt und vertraglich festgehalten werden. Anschließend definiert die Vorlage nähere Einzelheiten der Vereinbarung, z.b. Vollmachten zur Abwicklung, Übergabe von bestimmten Erbgütern oder Verzichtserklärungen.


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Auszug aus dem Erbauseinandersetzungsvertrag

§4 Übergabe

4.1 Die Erbengemeinschaft vereinbart, dass die Auseinandersetzung mit Wirkung zum XX.XX.XXXX erfolgen soll, dies ist auch der Verrechnungstag. Ab diesem Datum gehen alle mit dem jeweiligen Anteil am Nachlass verbundenen Rechte und Pflichten auf den Erwerber des jeweiligen Nachlassanteils über. Der jeweilige Erwerber hat ab diesem Zeitpunkt sämtliche öffentlichen Lasten, Gebühren oder sonstige Abgaben, die den ihm übertragenen Nachlassteil betreffen, selbst zu tragen. Entscheidend ist der Zugang der entsprechenden Bescheide und nicht das Ausstellungsdatum.

Jeder einzelne der Erben erklärt, dass keine unbezahlten Bescheide bezüglich der Aktiva des Nachlasses vorliegen und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, aus denen sich herleiten lässt, dass noch unerledigte Bescheide in der Welt sind, die der Erbengemeinschaft noch nicht zugegangen sind.

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