Wer einen Ehe- und Erbvertrag abschließt, regelt damit alle Fragen rund um die Gütertrennung rechtswirksam. Sie trefen verbindliche Vereinbarungen zur Zugewinngemeinschaft für den Fall, dass eine eventuellen Berufsunterbrechung wegen Geburt und Elternzeit stattfindet. Nachehelicher Unterhalt sowie ein Ausschluss des Versorgungsausgleichts, wie er vom Gesetz vorgegeben ist, lassen sich mithilfe dieses Ehe- und Erbvetrags wirksam ausschließen. Neben güterrechtlichen Fragen während der Ehe bzw. im Anschluss an eine Scheidung, können Sie hier auch Vorkehrungen für den Erbfall treffen.
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