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Forderungsverzicht

– Erlassvertrag, negatives Schuldanerkenntnis –

Sie möchten eine Vereinbarung schließen, in der Sie auf eine Forderung Ihrerseits verzichten? Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht dazu einen Erlassvertrag vor. Gläubiger und Schuldner können einen Forderungsverzicht (auch negatives Schuldanerkenntnis genannt) unterschreiben und sind dadurch nicht mehr auf mündliche Absprachen angewiesen. Voraussetzung ist, dass Sie sich über die Höhe und den Forderungsgrund einig waren.  Mit unserer Vorlage zum Download können Sie dieses Schreiben für Ihren Betreff individuell anpassen. 


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Weitere Informationen zum Erlassvertrag

Dieser Forderungsverzicht in Form eines Erlassvertrages eignet sich für Forderungen aus zweiseitigen Geschäften (z.B. Bestellung einer Ware) und sichert Schuldner und Gläubiger gleichermaßen ab. Denn beide bestätigen durch Ihre Unterschrift, dass sie den Forderungsverzicht wünschen. Der Gläubiger muss daher nicht fürchten, dass der Schuldner durch verspätete Zahlung noch die Gegenleistung einfordern kann. Eine andere Form des Verzichts ist der Forderungsverzichts mit Besserungsschein. Hier erklärt der Gläubiger den Forderungsverzicht nur unter dem Vorbehalt der Besserung. Ist der Schuldner irgendwann einmal finanziell wieder besser aufgestellt, kann der Vertrag dann später noch ausgeführt werden. Falls es sich nicht um eine gegenseitige Forderung handelt, können Sie das Schuldanerkenntnis  verwenden.

Falls der private Schuldner bereits im Insolvenzverfahren ist und keine Zahlungen zu erwarten sind, können Sie als Gläubiger auch einseitig auf die Forderung verzichten.

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