Private Jobvermittlungen sind häufig erfolgreicher als die staatlichen Job-Center. Als Arbeitsvermittler sollten Sie jedoch immer einen schriftlichen Vermittlungsvertrag mit Ihrem Klienten abschließen. In diesem sollten insbesondere die zu erbringenden Leistungen sowie die Vergütung für die Stellenvermittlung geregelt sein. Vergessen Sie nicht nachzufragen, ob Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein besteht, denn eventuell dann kann dieser als Vergütung eingesetzt werden.
Der vorliegende Mustervertrag enthält ausführliche Beschreibungen der Bewerberwünsche und Qualifikationen, Regelungen zur Vertragsdauer, Geheimhaltung und Pflichten des Bewerbers. Darüber hinaus kann detailliert bestimmt werden, welche Maßnahmen vom Personalvermittler zu ergreifen sind. Die Vorgaben zum Datenschutz finden sich ebenfalls in diesem Vertrag wieder.
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