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Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell

Die Vereinbarung von Altersteilzeit nach dem Block-Modell ist laut Altersteilzeitgesetz für jeden Arbeitnehmer, der die Voraussetzungen erfüllt möglich. In der Regel muss mindestens das 55. Lebensjahr vollendet sein. Seit 2010 gelten für die Förderung der Altersteilzteit durch die Arbeitsagentur jedoch Einschränkungen. Erkundigen Sie sich bezüglich der Förderungsgelder bei der Bundesagentur für Arbeit, bevor Sie die Altersteilzeit mit diesem Vertrag regeln.


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Nachgefragt!

Vereinbarung über Altersteilzeit nach dem Block-Modell

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Sehr geehrte Frau Schwarz,

mithilfe des Vertrages können Sie die Altersteilzeit individuell vereinbaren. Er bezieht sich also nicht auf eine tarifliche Regelung. Ggf. können Sie die Vorlage entsprechend abändern.

Bezüglich der im Vertrag geregelten Punkte hat sich 2012 nichts geändert. Sie können also die Ausgestaltung der Altersteilzeit nach dem Blockmodell weiterhin mithilfe dieses Musters vornehmen.

Lediglich die Förderungsmöglichkeiten für Arbeitgeber durch die Arbeitsagenturen sind seit 2010 eingeschränkt. Vor Abschluss des Altersteilzeitvertrages sollten Sie sich also über die Förderungsmöglichkeiten in Ihrem konkreten Fall bei der Bundesagentur für Arbeit informieren und einen Anerkennungsantrag stellen.

FORMBLITZ-Redaktionsteam

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