Mit dieser Nachweisbestätigung bestätigt der Kunde (Auftraggeber) dem Makler, dass ihm eine Vertragsgelegenheit offeriert wurde, welche ihm bisher unbekannt war. Solch eine Nachweisbestätigung bezieht sich auf einen bereits abgeschlossenen Maklervertrag. Mit der Provisionsvereinbarung wird die Vermittlungsgebühr festgelegt, die sich wahlweise auf den bloßen Nachweis oder aber die erfolgreiche Vermittlung eines Objektes bezieht.
Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Vertrag (PDF)
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Vertrag (Word)
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