Eine Universität, eine Hochschule oder ein anderes wissenschaftliches Institut sind alles Forschungseinrichtungen, die immer wieder neue Erkenntnisse ermitteln. Damit diese neuen Erkenntnisse nicht unbefugt weiter getragen werden von einem externen Mitarbeiter, der für das Institut tätig ist, schützen Sie die Erkenntnisse durch eine so genannte Geheimhaltungsvereinbarung (Non-Disclosure Agreement) mit diesem externen Mitarbeiter!
Die Geheimhaltungsvereinbarung gliedert sich in folgende Punkte:
§1 Vertragsgegenstand
§2 Benutzung der Information
§3 Verwertung und Schutzrechte
§4 Datenschutz
§5 Geheimhaltungsumfang
§6 Dauer der Vereinbarung
§7 Vertragsstrafe
§8 Beweislastregelung
§9 Schlussbestimmung
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