Mit diesem Arbeitsvertrag für Minijobs regeln Sie die Beschäftigung einer Arbeitskraft mit geringfügiger Entlohnung. Von einem 400-Euro-Job oder einer geringfügig entlohnten Beschäftigung spricht man dann, wenn der Lohn dieser Beschäftigung 400 Euro im Monat nicht übersteigt – dabei gilt in der Regel brutto für netto. Der Arbeitnehmer muss nach §8 I Nr.1 SGB IV bis zu dieser Grenze keine Beiträge für die Sozialversicherung leisten. Alles was darüber liegt, fällt in den Niedriglohnsektor.
Einzelne Vertragspunkte dieses Minijob-Arbeitsvertrags:
| • | rechtlicher Rahmen und Arbeitsort | ||
| • | Tätigkeit | ||
| • | Arbeitsvergütung | ||
| • | Arbeitszeit | ||
| • | Urlaub | ||
| • | Kündigung | ||
| • | Zusätzliche Vereinbarungen |
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Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Arbeitsvertrag (Word)
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