Nachgefragt!
Arbeitsvertrag für einen 450-Euro-Minijob (2013)
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Hallo Frau Grisse,
Minijobber haben gesetzlich die gleichen Rechte wie Vollzeitarbeitnehmer. Dies garantiert §4 TzBfrG. Das bedeutet, dass auch Minijobber Anspruch auf (anteiligen) Urlaub nach BUrlG und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben. Nach diesen Vorschriften muss ein Arbeitnehmer sich auch nicht um Ersatz kümmern. Die Regelung, die Sie schildern, ist in unserem Vertragsmuster für einen 400-Euro-Job daher nicht enthalten. In der Regel sind arbeitsvertragliche Klauseln, die gesetzliche Schutzvorschriften missachten und den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, ungültig. Arbeitnehmer können sich vor dem Arbeitsgericht wehren, falls der Arbeitgeber sich auf unangemessene Klauseln im Arbeitsvertrag beruft.
Bitte beachten Sie, dass wir im Einzelfall keine Rechtsberatung erteilen, sondern lediglich überschlägige Einschätzungen auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen. Für eine konkrete Rechtsberatung in Ihrem persönlichen Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Hallo Herr Krasniqi,
wenn Sie einen Minijobber anstellen, müssen Sie nur geringe Pauschalabgaben für die Sozialversicherung bezahlen. Der Minijobber muss bei der Minijobzentrale gemeldet werden und einen Arbeitsvertrag erhalten. Außerdem muss der Minijobber einen Fragebogen ausfüllen. Alle Unterlagen, die Sie zur Einstellung eines geringfügig Beschäftigten benötigen, finden Sie in unserem Vorlagen-Paket Minijob zum Sparpreis.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Inhalt: Arbeitsvertrag für einen 450-Euro-Minijob
Die Angaben zu den pauschalen Abgaben für Minijobs für das Jahr 2013 sind im Formular enthalten.
Mit Hilfe dieser Vorlage regeln Sie im Arbeitsvertrag folgende Punkte:
Rechtlicher Rahmen und Arbeitsort
Hier muss erwähnt werden, dass es sich um einen echten Mini-Job handelt.
Tätigkeit
Beschreiben Sie hier den Umfang der Arbeitsaufgaben.
Arbeitsvergütung
Selbstverständlich darf die Höhe der Vergütung 450 Euro nicht übersteigen. Darüber hinaus sind Fragen der Versteuerung zu regeln.
Arbeitszeit
Legen Sie die Arbeitszeiten fest. Wir haben hier unterschiedliche Optionen.
Urlaub
Auch geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf Urlaub.
Kündigung
Ein Mini-Jobber genießt nach Ablauf der Probezeit Kündigungsschutz.
Anzeige- und Nachweispflicht bei Krankheit
Wenn der Arbeitnehmer erkrankt, dann muss er spätestens am dritten Tag eine Krankschreibung vorlegen.
Zusätzliche Vereibarungen/ Schlussbestimmungen
Neuregelung für Arbeitsverträge im Bereich geringfügig entlohnter Beschäftigung
Seit 01.01.2013 gibt es Neuregelungen, die in einem Arbeitsvertrag für Minijobs zu beachten sind: Die Verdienstgrenze beträgt hier nunmehr 450 Euro, und es besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dabei trägt der Arbeitgeber den Pauschalbeitrag in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts, der Minijobber die restlichen 3,9 Prozent. Alle notwendigen Angaben zu den pauschalen Abgaben sind in unserer Vorlage für Ihren Arbeitsvertrag bereits enthalten.
Am PC ausfüllen mit wenigen Klicks!
Diese FORMBLITZ-Vorlage kann bequem am Computer ausgefüllt und gespeichert werden.
Beispiel: Ausfüllfunktion in einem Arbeitsvertrag (PDF)
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