Private Emails oder schnell mal die neusten Nachrichten auf Arbeit lesen? Nur weil es möglich ist, heißt es nicht, dass es erlaubt ist. Um Missverständnissen und möglichen arbeitsrechtlichen Konsequenzen vorzubeugen, regeln Sie die Nutzung des Internets für alle Mitarbeiter verbindlich. So können Sie sicherstellen, dass der zweckmäßige Einsatz der Kommunikationsmittel gewährleistet ist und haben im Zweifelsfall ein verbindliches Regelwerk auf das Sie sich als Arbeitgeber beziehen können. Diese Betriebsvereinbarung bietet beiden Seiten ein gewisses Maß an Rechtssicherheit.
Folgende Inhalte werden behandelt:
| §1 | Gegenstand und Geltungsbereich | |
| §2 | Zweckbestimmung der Nutzung Internet/Intranet | |
| §3 | Nutzungsregeln für Internet und Intranet | |
| §4 | Leistungs- und Verhaltenskontrollen | |
| §5 | Verbotene Nutzung des Internets | |
| §6 | Kontrollrechte des Betriebsrats | |
| §7 | Laufzeit/Schlussbestimmungen |
Quelle des Musters: W.A.F. Institut für Betriebsräte-Fortbildung
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