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Bauvertrag nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
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Mithilfe dieser Vorlage können Sie einen Bauvertrag gestalten und zwar nach VOB. Unten finden Sie eine Auflistung der Punkte, die im Vertrag geregelt werden.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrter Herr Kaufels,
die Vorlage ist rechtlich auf dem neuesten Stand. Die VOB wurde seit 2009 nicht geändert, insofern waren auch keine Änderungen in dem Dokument vorzunehmen. Sie können dieses Muster also verwenden.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Inhalt: Bauvertrag nach VOB
- §1 Vertragsgegenstand
- §2 Zeitlicher Rahmen der Leistungen des Auftragnehmers, Fristen und Termine
- §3 Vergütung, Abrechnung und Zahlungen
- §4 Ausführung der Leistungen, Hinweispflicht
- §5 Sicherheiten
- §6 Berichterstattung, Bautageberichte und Baubesprechungen
- §7 Umlagen und Verbrauchskosten
- §8 Vertragsstrafe
- §9 Frist für Mangelansprüche
- §10 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
- §11 Versicherung, Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
- §12 Steuerabzugsverfahren gemäß §§ 48 ff EStG und § 13 b UStG
- §13 Sonstige Vereinbarungen
- §14 Schlussbestimmungen
Was sind die Besonderheiten ein Bauvertrages?
Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen regelt allgemeine Vertragsbedingungen im Bauwesen. Nur wenn der entsprechene Bauvertrag explizit Bezug auf die VOB nimmt, werden die Regelungen in den Vertragsschluss mit einbezogen. Die Verordnung schließt die Lücke, die das BGB mit den Bestimmungen zu Werkverträgen lässt. Insbesondere werden hier Lösungen für übliche, praktische Probleme im Baurecht angeboten. Öffentliche Auftraggeber sind grundsätzlich verpflichtet, die VOB zum Bestandteil ihrer Bauverträge zu machen, doch auch private Vertragsparteien machen oft von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Neben den selbstverständlichen Vertragsinhalten wie Fristen, Leistungen, Vergütung und Sicherheiten, werden in diesem Muster auch Vereinbarungen zu Berichterstattungen, Vertragsstrafen, Umlagen, Mängelansprüchen und Sicherungsmaßnahmen getroffen. Auf diese Weise sind beide Vertragsparteien eines Bauauftrags optimal abgesichert. Natürlich läßt sich der Vertrag auch um individuelle Vereinbarungen ergänzen.
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