Ein Architektenvertrag muss den Vorgaben der HOAI (Verdingungsordnung für Architekten und Ingenieure) entsprechen, damit alle relevanten Punkte der Beauftragung geklärt sind. Im Vordergrund stehen die genaue Leistungsbeschreibung, die Frist der Fertigstellung einzelner Leistungsabschritte sowie die Regelung des Urheberrechts. Für sehr komplexe Aufträge empfiehlt sich ein Pflichtenheft. Besonders wichtig ist auch die Regelung der Haftungsfragen, die zwar gesetzlich vorgeben ist, allerdings noch individuell ausgefüllt werden kann.
* §1 Vertragsgegenstand
* §2 Vertragsgrundlagen
* §3 Leistungen des Architekten
* §4 Pflichten des Architekten
* §5 Leistungen des Auftraggebers und anderer fachlicher beteiligter
* §6 Pflichten des Auftraggebers
* §7 Termine und Fristen
* §8 Vergütung
* §9 Honorarermittlung
* §10 Nebenkosten
* §11 Umsatzsteuer
* §12 Zahlungsmodalitäten
* §13 Haftung, Gewährleistung und Verjährung
* §14 Haftpflichtversicherung
* §15 Kündigung des Vertrages
* §16 Urheberrecht
* §17 Herausgabeanspruch
* §18 Schriftform
* §19 Schlussbestimmungen
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