Nachgefragt!
Arbeitsvertrag für einen Friseur
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Lieber Herr Zellermayer!
Vom arbeitsrechtlichen Standpunkt aus, hat besagte Frisörin selbstverständlich Rechte gegenüber ihrem Arbeitgeber. Auch ein mündlicher Vertrag ist gültig. Der Arbeitgeber muss mindestens die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz gewähren und eine Vergütung für ihre Arbeit bezahlen. Um Streitigkeiten wegen des tatsächlichen Inhalts der mündlichen Vereinbarung entgegenzuwirken, ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet(§2 Nachweisgesetz) innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit die Konditionen schriftlich festzuhalten. Kommt der Arbeitgeber seiner Verpflichtung nicht nach, kann der Arbeitnehmer mit Hinweis auf das Nachweisgesetz seine Arbeit verweigern. Kommt es zum Streit über die Vertragskonditionen gilt im Übrigen eine erleichterte Beweislast für den Arbeitnehmer. Die mindesten gesetzlichen Vorgaben muss der Arbeitgeber aber auf jeden Fall einhalten.
Fraglich ist in dem von Ihnen geschilderten Fall, ob es sich hierbei um Schwarzarbeit handelt. Die Arbeitnehmerin sollte sich bei Ihrer Krankenkasse erkundigen, ob überhaupt Sozialabgaben für sie bezahlt wurden.
Dies ist nur eine überschlägige Auskunft. Im Zweifel sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden, um sich im Einzelfall beraten zu lassen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrte Frau Barut,
die Mindestanzahl der Urlaubstage richtet sich nach dem Bundesurlaubsgesetz. Bei einer 6-Tage-Woche beträgt der Anspruch 24 Werktage, bei einer 5-Tage-Woche 20 Werktage, insgesamt also jeweils vier Wochen. Falls ein Tarifvertrag auf Sie anwendbar ist, kann sich auch mehr ergeben, nicht jedoch weniger. Wenn weniger als 5 Tage gearbeitet wird, reduziert sich auch der Urlaubsanspruch.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Sehr geehrte Frau Heilig,
bitte wenden Sie sich mit dieser Frage direkt an die Arbeitsagentur, da auch bei einer kürzeren Anwartschaftszeit unter Umständen ein Anspruch auf Arbeitslosengeld gewährt werden kann. Auf der Internetseite http://www.arbeitsagentur.de finden Sie nähere Informationen, wohin Sie sich für eine Auskunft wenden müssen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Der Arbeitsvertrag für Friseure folgende Punkte:
§1 Beginn des Arbeitsverhältnisses, Arbeitsort
§2 Probezeit
§3 Tätigkeit
§4 Arbeitsvergütung, Prämien
§5 Arbeitszeit
§6 Urlaub
§7 Arbeitsverhinderung und Vergütungsfortzahlung im Krankheitsfall
§8 Sonstige Pflichten des Arbeitnehmers
§9 Verschwiegenheitspflicht
§10 Nebentätigkeit
§11 Vertragsstrafe
§12 Lohn- und Gehaltspfändung, Abtretung des Arbeitseinkommens
§13 Beendigung des Arbeitsverhältnisses
§14 Verwirkung von Ansprüchen, Verfallsfristen
§15 sonstige Vereinbarungen
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