Nachgefragt!
Ausbildungsvertrag
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Sehr geehrte Frau Bosgelmez,
der gesetzliche Urlaubsanspruch eines Azubis ist im Ausbildungsvertrag festgehalten und ist abhängig vom Alter. Dem Auszubildenden stehen mindestens 30 Urlaubstage zu, solange er das 16. Lebensjahr zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht vollendet hat, 27 Tage wenn er bis zum 17. Lebensjahr und 25 Tage bis zum 18. Lebensjahr. Dabei ist zu beachten, dass der Azubi im ersten halben Jahr seiner Ausbildung keinen Urlaub nehmen darf. Wenn er jedoch 6 Monate im Ausbildungsbetrieb gearbeitet hat, erwirbt er automatisch den vollen Urlaubsanspruch für das ganze Jahr.
Zu den Zeiten, in denen der Azubi Urlaub nehmen darf, macht der Gesetzgeber keine Vorgaben. Das wird meist individuell mit dem Ausbildungsbetrieb geregelt.
Wir hoffen, wir haben Ihre Frage damit beantwortet.
Mit besten Grüßen
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Inhalte des Ausbildungsvertrages
Wichtige Regelungsinhalte im Überblick:
- Ausbildungsdauer
- Gesetzliche Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses
- vorzeitige Beendigung
- Pflichten des Auszubildenden/Ausbilders
- Arbeitsvergütung
- Tätigkeit
- Ausbildungszeugnis
- Verschwiegenheitspflicht