Der Vorstand einer Aktiengesellschäft ist eine Vertretung nach außen und leitet die Geschäfte im Innenverhältnis. Er wird für eine Dauer von höchstens fünf Jahren vom Aufsichtsrat gewählt. In dem Anstellungsvertrag werden die einzelnen Aufgaben des Vorstandes, sowie dessen Vergütung und entsprechende Wettbewerbsverbote geregelt. Dieses Vertragsmuster entspricht dem aktuellen Arbeitsrecht und trifft für alle spezifischen Details der Anstellung eines Vorstandsmitglieds rechtssichere Vereinbarungen.
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Ausfüllfunktion im Formular "Anstellungsvertrag für den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG)" (PDF)
Ausfüllfunktion im Formular "Anstellungsvertrag für den Vorstand einer Aktiengesellschaft (AG)" (DOC)
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