Die Ausgestaltung eines freien Mitarbeitervertrages kann auf unterschiedliche Weise erfolgen. Wollen Sie eine Honorarkraft regelmäßig mit bestimmten Aufgaben vertrauen oder soll ein Externer für ein einzelnes Projekt eingesetzt werden? Unsere Muster-Vorlage für einen Honorarvertrag gibt Ihnen die Möglichkeit den Vertragsgegenstand frei zu regeln. Legen Sie den Zweck und den Umfang der Beschäftigung unbedingt schriftlich nieder, um einer Annahme der Scheinselbstständigkeit entgegenzuwirken.
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Ein freier Mitarbeitervertrag ist eine besondere Form des Werkvertrages. Unser Muster enthält die folgenden Punkte:
§1 Vertragsgegenstand
Ganz wichtig: Soll der Mitarbeiter für ein bestimmtes abgeschlossenes Projekt eingestellt werden oder immer wieder bestimmte Leistungen abliefern.
§2 Weisungsfreiheit
Anders als Arbeitnehmer sind Honorarkräfte nicht weisungsgebunden.
§3 Leistungserbringung
Gerade wegen der Weisungsfreiheit sollte der Leistungsumfang genau geregelt werden.
§4 Unterrichtungspflicht
Auch ein freier Mitarbeiter muss den Arbeitgeber über wichtige Details unterrichten.
§5 Fortbildungspflicht
Lassen Sie sich versichern, dass der Mitarbeiter fachlich auf dem neuesten Stand ist.
§6 Konkurrenz
Darf die Honorarkraft bei der Konkurrenz tätig sein?
§7 Verschwiegenheit
Auch bei freien Mitarbeitern darf die Pflicht zur Verschwiegenheit vertraglich festgelegt werden.
§8 Vergütung
Wählen Sie die passende Art der Vergütung. Soll ein einmaliger Pauschalbetrag geleistet werden oder wird nach Stundensatz abgerechnet?
§9 Fälligkeit
Achtung: Vergessen Sie nicht die Fälligkeit des Honorars zu regeln.
§10 sonstige Ansprüche
Raum für individuelle Regelungen.
§11 Haftung und Gewährleistung
Da der Freie den üblichen Regelungen der Arbeitnehmerhaftung nicht unterliegt, müssen hier besondere Regelungen getroffen werden.
§12 Kündigung
Klären Sie die Fragen zu Kündigung. Einen Kündigungsschutz für eine Honorarkraft gibt es nicht, dennoch kann sie ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn keine eindeutige Regelung im Vertrag zu finden ist.
§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
§14 arbeitsrechtliche Schutzvorschriften
§15 Nebenabreden
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