Nach Paragraph 5 des Datenschutzgesetzes sind alle Angestellten, die im weitesten Sinne mit personenbezogenen Daten zu tun haben, verpflichtet, Vertraulichkeit im Umgang mit diesen sensiblen Informationen zu üben. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar und muss darüber hinaus auch mit Konsequenzen für seinen Arbeitsplatz rechnen. Nutzen Sie unsere Verschwiegenheitserklägung und stellen Sie vor Tätigkeitsbeginn klar, welche Verantwortung der Arbeitnehmer für die Geheimhaltung von sensiblen Daten trägt.
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