Mitarbeiter, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, sind gemäß §5 des Datenschutzgesetzes verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln. Ein Verstoß gegen die im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelte Verpflichtung ist strafbar und kann auch arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit unserer vorgefertigten Muster-Erklärung können Sie Ihre Mitarbeiter bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis verpflichten.
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