Nachgefragt!
Vergleichsvertrag
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Hallo Andrea,
die Tatsache, dass das Auto beiden gehört ergibt sich in der Regel aus dem Kaufvertrag. Der Vergleich dient der nachträglichen Festlegung von Tatsachen, die streitig waren bzw. einer Einigung. Die Vorlage trifft also Ihren Zweck nicht ganz. Falls Sie keinen Kaufvertrag haben, können Sie aber durch eine schriftliche Vereinbarung klar stellen, wie die Eigentumsverhältnisse geregelt werden sollen.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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Hallo Blume 1,
ein Vergleichsvertrag wird in Fällen verwendet, in denen es bereits einen Rechtsstreit gibt und nicht für die Regelung von unstreitigen Forderungen. Sie könnten Ihrem Partner die Zahlungen beispielsweise als Privatdarlehen, das in Ratenzahlung ausgezahlt wird, gewähren – mit unbestimmter Laufzeit. Geregelt werden müsste, wie Ihr Vorteil (wohnen in einem renovierten Haus) verrechnet werden soll und ob Zinsen anfallen etc. Auch stellt sich die Frage, was passieren soll, wenn es nicht zu einer Trennung kommt oder einer von Ihnen verstirbt, bevor die Summe zurückgezahlt ist.
Da hier sehr vieles zu bedenken ist, würden wir von einem Mustervertrag eher abraten und empfehlen Ihnen, eine notarielle Vereinbarung. Denn hier ist sichergestellt, dass der Notar auf alle Risiken hinweist, so dass im Nachhinein sich keiner darauf berufen kann, dass er von anderen Tatsachen ausgegangen ist.
FORMBLITZ-Redaktionsteam
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