Als Arbeitgeber haben Sie die Pflicht, regelmäßig eine arbeitssicherheitsrechtliche Unterweisung durchzuführen. Dies muss mindestens einmal im Jahr erfolgen. Um nachzuweisen, dass Sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, nutzen Sie einfach unseren Vordruck. Hier können Sie für jeden Mitarbeiter individuelle Termine vereinbaren und die Unterweisung durch Abzeichnung bestätigen lassen.
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