Sollten Sie Ihren Familienbetrieb an Angehörige oder Dritte vererben wollen, dann machen Sie dies mithilfe dieses Testaments deutlich. Hier können Sie die Person benennen, die im Ernstfall Ihre Rechtsnachfolge im Unternehmen antreten und die Vollmacht für alle betrieblichen Rechtsgeschäfte innehaben soll. Mit diesem Vordruck bedenken Sie auch weitere Angehörige und Erben. Beachten Sie, dass jedes Testament einem Notar vorgelegt werden muss.
Wenn plötzlich die Geschäftsführung wegfällt, dann ist das für die meisten Unternehmen ein kaum zu bewältigender Schlag. Viele Unternehmen enden nach einem solchen Vorfall in der Insolvenz. Untersuchungen haben ergeben, dass nahezu ein Drittel der Unternehmensübergaben nicht geplant sind, sondern durch einen Krankheits- oder Todesfall erzwungen werden. Eine solch unvorbereitete Zäsur verkraften die meisten Unternehmen nicht. Beugen Sie dieser Situation vor und regeln Sie die betriebliche Rechtsnachfolge schon im Vorhinein. Denken Sie auch darüber nach, ob in Ihrem Fall ein Verkauf oder ein Teilverkauf in Frage käme.
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