Die Untervermietung von möblierten Wohnungen erfreut sich großer Beliebtheit. Für Untervermieter ist dies eine gute Methode, die Mietwohnung zu sichern, während man selbst für längere Zeit an einem anderen Ort wohnt. Da Sie immer auch persönliche Gegenstände mit vermieteten, ist es sinnvoll sich neben mietrechtlichen Grundsätzlichkeiten über Schadensersatzansprüche und Haftungsfragen bereits im Voraus Gedanken zu machen. Mit dieser Formatvorlage sind Sie als Vermieter immer auf der sicheren Seite, um mit gutem Gewissen die Wohnung mit sämtlichen persönlichen Gegenständen oder auch nur ein einzelnes Zimmer Fremden überlassen zu können.
Das Muster ist zur Verwendung zwischen Privatleuten bestimmt.
Bei einem Untermietverhältnis, bei welchem auch Möbel mitvermietet werden, geht der Untervermieter einige Risiken ein. Hier gilt es, sich durch einen Vertrag, der mehr regelt, als ein normaler Mietvertrag, rechtlich abzusichern. Ähnlich, wie bei einem Vertrag, den man mit einer Wohnungsgenossenschaft abschließt, sollte der Mieter, der ein Zimmer oder eine komplette Wohnung untervermietet, von dem Untermieter eine Kaution verlangen. Diese sollte an den Umfang der (mit-) genutzten Räumlichkeiten und Möbel angepasst sein. Auf diese Weise hat man eine Sicherheit, sollten während des Untermietzeitraums Schäden in der Wohnung oder an den Möbeln auftreten.
Weiterhin ist in einem Untermietvertrag die Reinigung der Wohnung und ggf. des Treppenhauses zu regeln. Insbesondere in dem Fall, dass der Untervermieter die Wohnung gemeinsam mit dem Untermieter bewohnt, sollten klare Regelungen (auch über den Vertrag hinaus) getroffen werden, um Streitigkeiten vorzubeugen.
Falls das Untermietverhältnis unbefristet sein sollte, ist zu beachten, dass eine Kündigung zwar unter Einhaltung einer Kündigungsfrist erfolgen kann, der Untervermieter ist jedoch nicht verpflichtet ist, die Kündigung zu begründen. Auch die Bestimmungen des Kündigungsschutzes gelten im Falle von Untermietverträgen nicht.
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